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Vorabüberweisung des Nenngeldes

Beitrag von Radspartenleiterin » 2. Mär 2018, 11:20

Info Nr. 13

Zu Rad-Rennen mit Vorabüberweisung des Nenngeldes meldet unser Meldewart nur, wenn ausreichend € auf seinem Konto für den zu meldenden
Sportler vorhanden ist.

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Wiederholungsantrag für Lizenz stellen

Beitrag von Radspartenleiterin » 11. Jun 2018, 14:47

Info Nr. 14 Lizenzanträge selbst erstellen

Lizenzanträge werden durch jeden Radsportler selbst gestellt. Siehe Info Nr. 11

Dazu einen Account bei rad-net beantragen:
https://lizenzen.rad-net.de/bdr/ajax.as ... erung.html

1. Persönliche Daten eingeben, Lizenznummer vom Vorjahr verwenden

2. Wenn die Registrierung erfolgt ist, kann man auf seinen Account zugreifen. Der Wiederholungsantrag ist dort hinterlegt.

3. Daten bearbeiten, evt. neues Foto hochladen

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Lizenzen 2024

Beitrag von Radspartenleiterin » 17. Okt 2019, 16:16

Info Nr. 15

Gemäß amtlicher Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer vom 17. Oktober 2022 und 24. Oktober 2023 wird die Lizenz-Antragsstellung erweitert. Antragssteller, von denen ab dem Lizenzjahr 2023 eine gültige Unterschrift vorliegt, können ihren Lizenz-Wiederholungsantrag über das Lizenzportal digital einreichen. D.h. der Antragssteller muss sich, wie bisher auch, mit seinem persönlichen Zugang im Lizenzportal anmelden. Nach Prüfung und ggfs. Aktualisierung seiner Lizenzdaten sowie Anerkennung der Verpflichtungserklärung und Schiedsvereinbarung kann nun der Lizenzantrag per Mausklick an den Verein zur Prüfung eingereicht werden.

Die Lizenzverwalter im Verein erhalten eine E-Mail über jeden für ihren Verein eingereichten Lizenzantrag. Über Ihren Login als Lizenzverwalter können Sie im Lizenzportal die eingereichten Lizenzanträge einsehen, prüfen und per Mausklick an den Landesverband einreichen.

Antragssteller, von denen keine für dieses Verfahren gültige Unterschrift vorliegt, müssen ihren Antrag wie in den Vorjahren in Papierform einreichen. Dazu gehören:

Erstanträge,
Wiederholungsanträge von Antragsstellern, die in 2023 keine Lizenz gelöst haben,
Wiederholungsanträge von Volljährigen, von denen nur eine Unterschrift als Minderjährige vorliegt (Antragsstellung vor dem 18. Geburtstag).
Ab 2024 werden, neben den Lizenzen für den Wettkampfsport, auch Lizenzen für den Breitensport eingeführt. Diese Breitensport-Lizenzen lösen die Wertungskarte ab.

Nur der Lizenznehmer selbst kann die persönlichen Kontaktdaten ändern. Der Lizenzverwalter (Verein) kann nur Daten sehen. Lizenzanträge mit handschriftliche Änderungen werden nicht angenommen. Es ist daher nötig, dass der Lizenznehmer als Antragsteller über einen persönlichen Login (Anzulegen über die Lizenzdaten) auf seinen Lizenzantrag zugreift, online prüft, Änderungen online vornimmt und speichert und den Antrag beim Verein einreicht.

Die Abwicklung läuft in jedem Fall immer über den Verein, da jeder Lizenzantrag vom Verein geprüft werden muss. Entweder digital oder im Original (keine Scan) und anschließend vom zuständigen Landesverband. Bei Anträgen mit Eilzustellung werden Anträge vom Antragsteller über den Verein direkt an die BDR-Lizenzstelle (rad-net GmbH, Hagen) eingereicht.

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